Allgemeine Geschäftsbedingungen
der werdeKIfit GmbH Redtenbacherstr. 9, 76133 Karlsruhe Amtsgericht Mannheim – HRB 748520 Geschäftsführer: Nazim Valiyev USt-IdNr.: DE363867581 Fassung vom 04. März 2026 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB. Teil A – Allgemeiner Teil § 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der werdeKIfit GmbH, Redtenbacherstr. 9, 76133 Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 748520 (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. (2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Inanspruchnahme der Leistungen ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss seine Unternehmereigenschaft. (3) Das Leistungsportfolio des Anbieters umfasst insbesondere: KI-Trainings und Workshops (vor Ort und online) – nachfolgend „Trainings“, KI-Beratung und Umsetzung (individuelle Prozessintegration) – nachfolgend „Beratung“, Software-as-a-Service-Produkte, insbesondere die Immo-Suite – nachfolgend „SaaS“. (4) Für die einzelnen Leistungsbereiche gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen der Teile B (Trainings), C (Beratung & Umsetzung) und D (SaaS). Bei Widerspüchen zwischen dem Allgemeinen Teil und den besonderen Teilen gehen die besonderen Teile vor. (5) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. (6) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung in Textform maßgebend. § 2 Vertragsschluss (1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf den Webseiten des Anbieters, in Broschüren, Werbeanzeigen oder sonstigen Marketingmaterialien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. (2) Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon), in Textform oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt insbesondere zustande durch: die schriftliche oder in Textform abgegebene Bestätigung des Kunden auf ein individuelles Angebot des Anbieters, oder die Unterzeichnung eines gesonderten Vertrags durch beide Parteien, oder die Bestätigung einer Buchung durch den Anbieter in Textform (z. B. Buchungsbestätigung per E-Mail), oder übereinstimmende Willenserklärungen im Rahmen eines fernmündlichen Gesprächs. (3) Bei fernmündlichem Vertragsschluss willigt der Kunde ein, dass der Anbieter das Telefonat bzw. den Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf. (4) Mit der Bestätigung des Angebots erkennt der Kunde die vorliegenden AGB in ihrer aktuellen Fassung an. § 3 Leistungsbestimmungsrecht (1) In Bezug auf die konkreten Inhalte eines mit dem Anbieter eingegangenen Trainings-, Beratungs- oder Coachingvertrags steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Der Anbieter bestimmt die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der vertraglichen Zielsetzung. (2) Der Anbieter ist berechtigt, Trainer, Berater oder Referenten durch gleichwertig qualifizierte Personen zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird hierüber vorab informiert. (3) Von dem Anbieter gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Multimedia- und Plattforminhalte dienen ausschließlich der Vorbereitung und der Ergänzung der Beratungs- und Trainingsleistungen. § 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. (2) Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich unmittelbar mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig, es sei denn, im jeweiligen Einzelvertrag ist eine abweichende Zahlungsweise (z. B. Ratenzahlung) vereinbart. (3) Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Anbieter vollständig eingegangen ist und die für die Leistungserbringung notwendigen Daten und Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig vorliegen. (4) Ist der Kunde im Fall einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. (5) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten. (6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (7) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 5 Kein Rücktritt, keine Stornierung, kein Widerrufsrecht (1) Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Kunden nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen. Das vereinbarte Entgelt ist auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn der Kunde die Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt für alle Leistungsbereiche (Trainings, Beratung und SaaS). (2) Der Anbieter geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit Unternehmern (§§ 312g, 355 BGB finden keine Anwendung). Dies gilt auch bei fernmündlich geschlossenen Verträgen. (3) Vorzeitige und freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (5) Terminverschiebungen durch den Anbieter sind aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, technische Störungen) zulässig. Der Anbieter bietet in diesem Fall zeitnah einen Ersatztermin an. § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern durch den Anbieter unverzüglich erbringen. Dazu gehören insbesondere: die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten, Dokumenten und Zugängen, die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners, die Bereitstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur (z. B. Internetzugang, Hardware, Räumlichkeiten), die Sicherstellung, dass benannte Teilnehmer über die notwendigen Grundkenntnisse verfügen. (2) Ist der Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. (3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und verzögert sich hierdurch die Leistungserbringung, ist der Anbieter berechtigt, entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Leistungstermine verschieben sich entsprechend. § 7 Verhalten und Rücksichtnahme (Netiquette) (1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Unternehmers gegenüber dem Anbieter, seinen Mitarbeitern und anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Bei Teilnahme an Programmen, Trainings und Veranstaltungen des Anbieters hat der Kunde den inhaltlich störungsfreien Fortgang zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten zu gewährleisten. (2) Dem Kunden sind jegliche Handlungen untersagt, die eine Störung oder Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen. (3) Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb der Programme und Leistungen beeinträchtigt, wird der Anbieter den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall ist der Anbieter berechtigt, den Kunden von Programmen, Trainings und Plattformen nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in diesen Fällen unberührt. (4) Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und seine Leistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen. § 8 Haftung (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (3) In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (5) Sofern die Haftung des Anbieters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. (6) Die Gesamthaftung des Anbieters für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist – außer in den Fällen des Absatzes 1 – auf das Zweifache der jährlichen Nettovergütung des betreffenden Vertrags begrenzt, mindestens jedoch auf 25.000 EUR. (7) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Anbieter ausschließlich solches Bild-, Video- und Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei. § 9 Höhere Gewalt (Force Majeure) (1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg und terroristische Anschläge, Streiks und Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher IT-Infrastruktur durch Cyberangriffe sowie Energieversorgungsstörungen. (2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren. Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. § 10 Geheimhaltung (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei Jahren fort. (2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt. Dazu gehören insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preise und Konditionen. (3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten wurden, oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. § 11 Datenschutz (1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. (2) Sofern der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt hierfür ein Muster zur Verfügung. (3) Der Anbieter hält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO vor und stellt diese dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. (4) KI-Datenverarbeitung: Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle, es sei denn, der Kunde stimmt einer solchen Verwendung ausdrücklich in Textform zu. Daten, die der Kunde in KI-gestützte Tools des Anbieters eingibt, werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung verarbeitet und nicht über die erforderliche Verarbeitungsdauer hinaus gespeichert. (4) Mit der Bestätigung eines Angebots erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß diesen AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden. (6) Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.werdekifit.de/datenschutz. § 12 Rechtswahl und Gerichtsstand (1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Karlsruhe, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. (3) Die Vertragssprache ist Deutsch. § 13 Textform und Änderungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail ist ausreichend, soweit nicht gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist. (2) Auf mündliche Nebenabreden kann sich keine Partei berufen, sofern diese nicht nachträglich in Textform bestätigt werden. § 14 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen. (3) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter und Dienstleister zu bedienen. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich. Teil B – Besondere Bestimmungen für Trainings & Workshops § 15 Leistungsumfang Trainings (1) Der konkrete Leistungsumfang (Thema, Dauer, Ort, Format, Teilnehmerzahl) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Die Buchung ist verbindlich. (2) Trainings stellen Dienstleistungen dar (§ 611 BGB). Der Anbieter schuldet die sorgfältige und fachgerechte Durchführung des Trainings, jedoch keinen bestimmten Lernerfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis. Es besteht Einigkeit, dass der Anbieter bis auf ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. (3) Bei den Angeboten und Leistungen des Anbieters steht die individuelle Beratung unternehmerischer Problemsituationen und potenzieller Lösungswege im Bereich des KI-Einsatzes für Immobilienprofis im Vordergrund. Der Anbieter bereitet weder auf staatliche Abschlüsse noch auf den Erwerb von Zertifikaten oder das Bestehen einer Prüfung vor. § 16 Durchführung und Organisation (1) Vor-Ort-Trainings: Der Kunde stellt geeignete Räumlichkeiten mit der erforderlichen technischen Ausstattung (Beamer/Bildschirm, WLAN, Strom) bereit. Reise- und Übernachtungskosten des Trainers werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. (2) Online-Trainings: Der Anbieter stellt die Videokonferenz-Plattform zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass alle Teilnehmer über eine stabile Internetverbindung, geeignete Endgeräte und aktuelle Browser verfügen. (3) Der Kunde übermittelt die Teilnehmerliste spätestens 5 Werktage vor dem Trainingstermin in Textform. (4) An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr ist der Anbieter berechtigt, etwaige Live-Calls und Trainings nach eigenem Ermessen in reduziertem Umfang durchzuführen oder dafür einen anderweitigen Termin zu bestimmen. § 17 Nutzungsrechte und Urheberrecht an Trainingsmaterialien (1) Der Anbieter hat an allen Bildern, Videos, Texten, Präsentationen, Handouts, Übungen, Vorlagen, Prompt-Bibliotheken, Webinaren, Datenbanken und sonstigen Inhalten, die vom Anbieter erstellt und bereitgestellt werden, ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. (2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Trainings bereitgestellten Materialien. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell geschlossenen Vertrags und ist beschränkt auf interne Lern- und Arbeitszwecke des Kunden und der am Training teilnehmenden Mitarbeiter. (3) Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder öffentliche Zugänglichmachung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. (4) Aufnahmeverbot: Die Aufzeichnung von Trainings – gleich ob als Ton-, Bild- oder Videoaufnahme – ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 201 StGB nach sich ziehen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstoß die betroffene Person unverzüglich vom Training auszuschließen. (5) Die Nutzung der Trainingsmaterialien zur Entwicklung konkurrierender Produkte oder Dienstleistungen oder zum Training fremder KI-Modelle ist ausdrücklich untersagt. (6) Die Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Urheberrechte des Anbieters werden zivilrechtlich verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht. (7) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte, Anzeigen und Marketingmaterialien, die vom Anbieter auf seinen Webseiten oder innerhalb von Foren, Gruppen oder Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden. § 18 Unzulässiges Account-Sharing und Vertragsstrafe (1) Dem Kunden werden Zugänge und Logins zu den Programmen, Inhalten und Plattformen des Anbieters ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und Inhalte der Mitgliederplattformen an nicht vom Anbieter autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. (2) Der Zugriff durch Betriebsangehörige und festangestellte Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss vom Anbieter aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden. (3) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe vom Anbieter im billigen Ermessen festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 12.500,00 EUR betragen kann, gegenüber dem Anbieter als verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. (4) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu seinen IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf die IT-Systeme des Anbieters verschleiern, verfälschen oder anonymisieren (z. B. Tor-Browser, VPN-Dienste zur Umgehung), ist untersagt. (5) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Anbieter berechtigt, den Account des Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in diesen Fällen unberührt. (6) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, die der Anbieter zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt. § 19 Vertraulichkeit in Live-Calls und Trainings (1) Während der Trainings, Workshops und Live-Calls des Anbieters geben andere Teilnehmer unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. (2) Eine Verbreitung, Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser Informationen – gleich in welcher Form – ist verboten. (3) Der Anbieter ist berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in diesem Fall unberührt. § 20 Verbot der Akquise unter Teilnehmern (1) Dem Kunden ist es im Einzelfall gestattet, andere Teilnehmer aus den Programmen des Anbieters für eigene Aufträge anzusprechen. Die systematisch angelegte Kundenakquise unter Teilnehmern ist jedoch untersagt. Kein Teilnehmer darf durch Akquise-Versuche des Kunden belästigt werden. (2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Anbieter nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an Social-Media-Gruppen, Community-Plattformen und Veranstaltungen des Anbieters auszuschließen. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in diesen Fällen unberührt. § 21 Teilnahme und Ersatzteilnehmer (1) Die Teilnahme ist grundsätzlich auf die im Angebot genannten Personen beschränkt. (2) Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch den Anbieter gestellt werden. Die Benennung ist spätestens 3 Werktage vor dem Trainingstermin in Textform mitzuteilen. (3) Nimmt der Kunde oder ein Teilnehmer nicht am Training teil, bleibt die Vergütungspflicht in voller Höhe bestehen (§ 5 Abs. 1). § 22 Haftungshinweis für KI-Inhalte in Trainings (1) Die in Trainings vermittelten Inhalte dienen der Wissensvermittlung und Sensibilisierung für den Einsatz von KI-Technologien. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. (2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Ergebnissen, die durch den Einsatz der in Trainings vorgestellten KI-Tools erzielt werden. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor dem geschäftlichen Einsatz eigenverantwortlich auf Plausibilität und Rechtskonformität zu prüfen. Teil C – Besondere Bestimmungen für Beratung & Umsetzung § 23 Leistungsumfang Beratung (1) Der Leistungsumfang der Beratungs- und Umsetzungsleistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot, das Art, Umfang, Zeitplan und Deliverables der Leistung beschreibt. (2) Beratungsleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen (§ 611 BGB). Der Anbieter schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere kann der Anbieter lediglich den Erfolg bestimmter KI-gestützter Maßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Ein diesbezüglicher Erfolg wird nicht geschuldet. (3) Soweit ausnahmsweise ein konkretes Werk geschuldet ist (z. B. dokumentierte Prozesslandkarten, Automatisierungs-Workflows, Deliverables), gelten die werkvertraglichen Regelungen der §§ 631 ff. BGB. § 24 Abnahme von Werkleistungen (1) Soweit ein Werk geschuldet ist, fordert der Anbieter den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auf und weist auf die Rechtsfolgen einer nicht oder ohne Benennung mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hin. (2) Der Anbieter setzt dem Kunden eine angemessene Frist von mindestens 14 Kalendertagen zur Abnahmeerklärung. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch verweigert er sie unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). (3) Versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, bleiben von der Abnahmefiktion unberührt. (4) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt auch der zweite Nachbesserungsversuch fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. § 25 Geistiges Eigentum bei Beratungsleistungen (1) An den im Rahmen der Beratung und Umsetzung erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Workflows, Automatisierungen, Dokumentationen) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Einsatzzweck. (2) Methoden, Frameworks, generische Tools und Know-how des Anbieters, die unabhängig vom konkreten Auftrag bestehen oder entwickelt wurden („Vorbestehendes IP“), verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden wird insoweit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit dies für die vertragsmäßige Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. (3) Die Erstellung von Arbeitsergebnissen für den Kunden begründet kein Exklusivitätsrecht. Der Anbieter ist berechtigt, vergleichbare Leistungen für andere Kunden zu erbringen. § 26 KI-spezifische Haftungsregelungen (1) Bei der Beratung zur Integration von KI-Tools weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass: KI-generierte Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein können (sog. „Halluzinationen“), die Qualität der Ergebnisse maßgeblich von der Qualität der Eingabedaten abhängt, KI-Ergebnisse keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen, der Kunde die alleinige Verantwortung für die Verwendung von KI-generierten Ergebnissen in seinem Geschäftsbetrieb trägt. (2) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor dem geschäftlichen Einsatz eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Immobilienbewertungen, Kalkulationen, Vertragsanalysen und Empfehlungen. (3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde KI-generierte Ergebnisse ohne vorherige Plausibilitätsprüfung verwendet, es sei denn, der Anbieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. § 27 EU AI Act Compliance (1) Der Anbieter verpflichtet sich, seine Leistungen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act) zu erbringen. (2) KI-generierte Inhalte werden gemäß Art. 50 der KI-Verordnung als solche gekennzeichnet, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich und erforderlich ist. (3) Soweit der Kunde die vom Anbieter bereitgestellten KI-Tools in einem Bereich einsetzt, der als Hochrisiko-KI-System im Sinne des Anhangs III der KI-Verordnung eingestuft wird (z. B. automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfung auf Basis von KI-gestützten Immobilienbewertungen), trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der hierfür geltenden regulatorischen Anforderungen. Teil D – Besondere Bestimmungen für SaaS (Immo-Suite) § 28 Vertragsgegenstand SaaS (1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „Immo-Suite“ (nachfolgend „Software“) als webbasierte Anwendung (Software-as-a-Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung. (2) Der Vertrag über die Nutzung der Software ist seiner Rechtsnatur nach ein Mietvertrag über Software (§§ 535 ff. BGB). Der Anbieter schuldet die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der Software, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. § 29 Nutzungsrechte und Account-Sharing (1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software ein. (2) Die Nutzung ist auf die im Vertrag genannte Anzahl von Nutzern beschränkt. Jeder Nutzer benötigt eigene Zugangsdaten. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzerzahl ist der Anbieter berechtigt, die entsprechende zusätzliche Vergütung nachzuberechnen. (3) Der Kunde darf die Software nicht: Dritten zur Nutzung überlassen oder zugänglich machen (außer an ausdrücklich berechtigte Nutzer), zur Entwicklung konkurrierender Produkte oder Dienstleistungen verwenden, dekompilieren, disassemblieren oder in anderer Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln (Reverse Engineering), außer in den von § 69e UrhG zwingend vorgesehenen Fällen, in einer Weise nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt. (4) Für unzulässiges Account-Sharing bei der Nutzung der Software gilt § 18 (Teil B) entsprechend, einschließlich der dort geregelten Vertragsstrafe von bis zu 15.000,00 EUR. (5) Mit Nutzung der Software stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse) auf der Plattform durch den Anbieter und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu. Die Auswertung dient ausschließlich der Verhinderung unberechtigter Zugriffe und der Verbesserung des Dienstes. § 30 Verfügbarkeit und Service Level (1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Monatsmittel sicher (gemessen an den Gesamtminuten des Kalendermonats abzüglich geplanter Wartungsfenster). (2) Geplante Wartungsfenster werden mindestens 7 Kalendertage im Voraus angekündigt und finden nach Möglichkeit außerhalb der Kerngeschäftszeiten (Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ) statt. Geplante Wartung wird bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt. (3) Bei Störungen, die die Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigen, beginnt der Anbieter mit der Fehlerbehebung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung (werktags). Der Anbieter wird alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen zur Behebung unternehmen. (4) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Sachmängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird hiermit ausgeschlossen, soweit dies im B2B-Verhältnis gesetzlich zulässig ist. § 31 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Der SaaS-Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung des Kundenkontos, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart wird. Der Vertrag ist für die vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. (2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. (3) Vorzeitige und freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen (§ 5 Abs. 3). (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist (über 30 Kalendertage) mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug ist, eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen abstellt, gegen eine Partei ein Insolvenzantrag gestellt wird oder die Partei ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt. (5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 32 Updates und Weiterentwicklung (1) Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, die Software stetig weiterzuentwickeln, insbesondere um Sicherheitslücken zu schließen, die Software an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen und den Funktionsumfang zu verbessern. (2) Änderungen am Funktionsumfang, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränken, sind jederzeit zulässig und werden dem Kunden vorab mitgeteilt. (3) Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang wesentlich einschränken, werden dem Kunden mindestens 30 Kalendertage im Voraus angekündigt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. § 33 Preisanpassung (1) Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen bzw. jährlichen Nutzungsentgelte mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit anzupassen. (2) Preiserhöhungen sind auf maximal 5 % pro Vertragsjahr begrenzt. Übersteigt die angekündigte Erhöhung 3 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zu. § 34 Datenhoheit und Datenexport (1) Der Kunde bleibt alleiniger Eigentümer aller Daten, die er in die Software eingibt oder durch die Nutzung der Software erzeugt („Kundendaten“). Der Anbieter erwirbt an diesen Daten keine eigenen Rechte. (2) Der Anbieter stellt dem Kunden jederzeit während der Vertragslaufzeit eine Möglichkeit zum Export der Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON, PDF) zur Verfügung. (3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden die Kundendaten für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten unwiderruflich gelöscht. Der Anbieter bestätigt die Löschung auf Verlangen des Kunden in Textform. (4) Der Anbieter gewährleistet die Einhaltung der Anforderungen des EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) hinsichtlich Datenportabilität und Anbieterwechsel. Wechselentgelte werden nicht erhoben. § 35 Rechte an KI-generierten Outputs (1) Die durch den Kunden unter Nutzung der Software erzeugten KI-generierten Ergebnisse (z. B. Grundrisse, Home-Staging-Visualisierungen, Marketing-Materialien) stehen dem Kunden zur freien geschäftlichen Nutzung zu. Der Anbieter erhebt keine Eigentumsansprüche an diesen Outputs. (2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Nutzung der KI-generierten Outputs keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt. (3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit der KI-generierten Outputs. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor der geschäftlichen Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Teil E – Anlagenübersicht Die folgenden Anlagen sind integraler Bestandteil dieser AGB und werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt: Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO Regelt die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der SaaS-Nutzung und Beratungsleistungen. Der AVV umfasst insbesondere: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten, Weisungsbindung und Vertraulichkeit, Subauftragsverarbeiter, Löschung und Rückgabe nach Vertragsende sowie Audit-Rechte des Kunden. Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO Beschreibt die vom Anbieter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere: Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle und Trennbarkeit. Anlage 3: Liste der Subauftragsverarbeiter Aktuelle Übersicht aller vom Anbieter eingesetzten Subauftragsverarbeiter mit Angabe des Namens, Sitzes, Verarbeitungszwecks und der ergriffenen Datenschutzgarantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln, Data Privacy Framework). werdeKIfit GmbH – Redtenbacherstr. 9 – 76133 Karlsruhe www.werdekifit.de – info@werdekifit.de Amtsgericht Mannheim – HRB 748520 – Geschäftsführer: Nazim Valiyev AGB – Stand: 04.03.2026 © werdeKIfit GmbH – Vervielfältigung verboten.
© 2026 werdeKIfit GmbH. Alle Rechte vorbehalten.